Persönliche Schutzausrüstung schützt vor Verletzungen und Gesundheitsschäden. Persönliche Schutzausrüstung, die in der EU vertrieben wird, muss die Richtlinie 89/686/EG erfüllen. Diese Richtlinie definiert die Anforderungen an Funktion, Kennzeichnung, technische Dokumentation und den CE-Kennzeichnungsprozess.
Persönliche Schutzausrüstung wird in drei Kategorien unterteilt:
Kategorie I – Einfache Schutzausrüstung, bei denen der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber Gefahren beurteilen kann. Produkte von Blåkläder: Regenkleidung.
Kategorie II – Schutzausrüstung, die weder einfach noch komplex ist und vor mittleren Gefahren schützt.
Produkte von Blåkläder: Warnkleidung, Schutzschuhe, Knieschützer, Flammschutzkleidung, Schnittschutzkleidung.
Kategorie III – Komplexe persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten, irreversiblen Gesundheitsschäden schützen soll, und bei der man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirksamkeit gegenüber Gefahren nicht rechtzeitig erkennen kann.
Produkte von Blåkläder: Kleidungsstücke zum Schutz vor Lichtbögen.
Schutzausrüstung der Kategorie II und III muss von einer behördlich anerkannten Prüfstelle zugelassen und auf mehrere verschiedene harmonisierte Normen abgestimmt sein. Sie darf nur dann vertrieben werden, wenn sie die CE-Kennzeichnung trägt. Die CE-Kennzeichnung bu¨rgt dafür, dass für das Produkt eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt wurde und dass es die Anforderungen an persönliche Schutzausru¨stung erfu¨llt, die die Richtlinie 89/686/EG vorschreibt. Schutzausrüstung mit der CE-Kennzeichnung kann in allen EU- und EWR-Staaten vertrieben werden.
Diese Anleitungen wurden von dem Prüfinstitut Nr. 0498 (Ricotest S.r.L Via Tione, 9 – 37010 Pastrengo VR, Italien) Nr. 0465 (ANCI Servizi S.r.l. Sezione CIMAC – C.so G. Brodolini, 19 – 27029 Vigevano PV, Italien) und Nr. 0075 (CTC Groupe, 4 rue Hermann Frenkel – 69367 Lyon cedex 07 – France) bei Ausstellung der CE-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie 2 zugelassen.
WICHTIG: Das Gesetz macht den Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die persönliche Schutzausrüstung entsprechend der vorliegenden Risikoart angemessen ist (Eigenschaften der PSA und Kategoriezugehörigkeit).
Vor Verwendung muss überprüft werden, ob die Eigenschaften des gewählten Modells den jeweiligen Anforderungen entsprechen.
Alle hergestellten Sicherheitsschuhe wurden gemäß folgender europäischen Richtlinien entworfen und gefertigt:
EN ISO 20345:2012 über die spezifischen Anforderungen der Arbeitsschuhe;
EN ISO 20345:2011 über die spezifischen Anforderungen an die Sicherheitsschuhe.
Die beste Haftung der Sohle wird im Allgemeinen nach einer gewissen “Einlaufzeit” der neuen Schuhe erreicht (vergleichbar mit der Bereifung von Fahrzeugen), in der Rückstände von Trennmittel, sowie eventuelle andere physische und/oder chemische Unregelmäßigkeiten der Oberfläche beseitigt werden.
Außer den von der Normenvorschrift EN ISO 20345:2011 vorgesehenen obligatorischen Grundanforderungen können die Schuhe mit zusätzlichen Eigenschaften ausgestattet werden, die anhand der auf der Staublasche sichtbar angegebenen Symbole bzw. Kategorien erkennbar sind. KENNZEICHNUNG auf der Staublasche.
Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass das Produkt die von der europäischen Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen vorgeschriebenen wesentlichen Anforderungen erfüllt, und zwar: Gesundheitsunschädlichkeit, Ergonomie und Komfort, solide und robuste Beschaffenheit des Produkts, Schutz vor den im vorliegenden Merkblatt aufgeführten Risiken.
Interpretation der zusätzlichen Eigenschaften:
KATEGORIE | BEDEUTUNG |
SB | Basis-Sicherheitsschuh mit Zehenkappe aus Stahl oder Verbundmaterial "200 J" |
S1 | Wie SB geschlossener Fersenbereich antistatische Eigenschaften Energieaufnahme im Fersenbereich |
S2 | Wie S1 wasserdichte Sohle und wasserabweisendes Oberleder |
S3 | Wie S2 Durchtrittsicherheit Reliefsohle |
SYMBOL | TESTBEDINGUNGEN | ERFORDERLICHER SCHUTZ |
SRA | Oberfläche aus Standardkeramik (Absatz) | min. 0.28 |
Schmiermittel Wasser mit Reinigungsmittel (Eben) | min. 0.32 | |
SRB | Oberfläche aus Stahl (Absatz) | min. 0.13 |
Schmiermittel Glyzerin (Eben) | min. 0.18 | |
SRC | SRA SRB (Erfüllung beider Anforderungen) | |
P | Durchtrittsicherheit der Sohle | ≥ 1100 N |
E | Energieaufnahme im Fersenbereich | ≥ 20 J |
A | Antistatischer Schuh | zwischen 0,1 und 1000 MΩ |
C | Leitfähiger Schuh | < 01 MΩ |
WRU | Schaft wasserabweisend | ≥ 60 min. |
WR | Wasserfester Schuh | ≤ 3 cm² |
CI | Kälteisolierung | Versuch bei -20° C |
HI | Wärmeisolierung | Versuch bei 150° C |
HRO | Hitzebeständige Sohle | Versuch bei 300° C |
I | Elektrisch isolierender Schuh | klasse 0 oder 00 |
M | Mittelfußschutz (nur für EN ISO 20345) | ≤ 40 mm (Größe 41/42) |
AN | Köchelschutz | ≤ 20 kN |
CR | Schnittfestigkeit des Obermaterials (nur für EN ISO 20345) | ≥ 2.5 (Indexwert) |